Rechtsprechung
BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als Geschworener in der Hauptverhandlung - Vereinbarkeit der Stellung eines ehrenamtlichen Richters mit der eines Bundestagsmitglieds im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltentrennung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 22, 85
- NJW 1968, 996
- MDR 1968, 427
- DÖV 1968, 492
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 28.11.1957 - 2 BvL 11/56
Amtshilfe und Grundsatz der Gewaltenteilung
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Die Verfassung gebietet nicht, daß die Funktionen der Staatsgewalt scharf getrennt werden; der Sinn der Gewaltenteilung liegt darin, daß Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen (BVerfGE 7, 183, 188 [BVerfG 28.11.1957 - 2 BvL 11/56]; 9, 268, 279) [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58].Allerdings ist die rechtsprechende Gewalt durch Art. 92 GG stärker gegen Einflußnahmen der anderen Gewalten abgeschirmt (BVerfGE 7, 183, 188) [BVerfG 28.11.1957 - 2 BvL 11/56].
- BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58
Bremer Personalvertretung
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Die Verfassung gebietet nicht, daß die Funktionen der Staatsgewalt scharf getrennt werden; der Sinn der Gewaltenteilung liegt darin, daß Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sich gegenseitig kontrollieren und begrenzen (BVerfGE 7, 183, 188 [BVerfG 28.11.1957 - 2 BvL 11/56]; 9, 268, 279) [BVerfG 27.04.1959 - 2 BvF 2/58]. - BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52
Soforthilfegesetz
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Das Bundesverfassungsgericht hat für das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Verwaltung mehrfach ausgesprochen, daß - abgesehen von der organisatorischen Trennung der Gerichte von den Verwaltungsbehörden - die richterliche Neutralität auch persönlich gesichert sein müsse; eine "zu enge personelle Verzahnung" verstoße gegen den Grundsatz, "daß die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 18, 241, 254, 255 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63]im Anschluß an BVerfGE 3, 377, 381 [BVerfG 29.04.1954 - 1 BvR 328/52]; 4, 331, 346; 10, 200, 216; 14, 56, 69) [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; so etwa dann, wenn der weisungsgebundene Beamte, obwohl selbst Partei, Rechtsprechungsaufgaben wahrnimmt (BVerfGE 4, 331, 347).
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Das Bundesverfassungsgericht hat für das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Verwaltung mehrfach ausgesprochen, daß - abgesehen von der organisatorischen Trennung der Gerichte von den Verwaltungsbehörden - die richterliche Neutralität auch persönlich gesichert sein müsse; eine "zu enge personelle Verzahnung" verstoße gegen den Grundsatz, "daß die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 18, 241, 254, 255 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63]im Anschluß an BVerfGE 3, 377, 381 [BVerfG 29.04.1954 - 1 BvR 328/52]; 4, 331, 346; 10, 200, 216; 14, 56, 69) [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; so etwa dann, wenn der weisungsgebundene Beamte, obwohl selbst Partei, Rechtsprechungsaufgaben wahrnimmt (BVerfGE 4, 331, 347). - BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Das Bundesverfassungsgericht hat für das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Verwaltung mehrfach ausgesprochen, daß - abgesehen von der organisatorischen Trennung der Gerichte von den Verwaltungsbehörden - die richterliche Neutralität auch persönlich gesichert sein müsse; eine "zu enge personelle Verzahnung" verstoße gegen den Grundsatz, "daß die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 18, 241, 254, 255 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63]im Anschluß an BVerfGE 3, 377, 381 [BVerfG 29.04.1954 - 1 BvR 328/52]; 4, 331, 346; 10, 200, 216; 14, 56, 69) [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; so etwa dann, wenn der weisungsgebundene Beamte, obwohl selbst Partei, Rechtsprechungsaufgaben wahrnimmt (BVerfGE 4, 331, 347). - BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Das Bundesverfassungsgericht hat für das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Verwaltung mehrfach ausgesprochen, daß - abgesehen von der organisatorischen Trennung der Gerichte von den Verwaltungsbehörden - die richterliche Neutralität auch persönlich gesichert sein müsse; eine "zu enge personelle Verzahnung" verstoße gegen den Grundsatz, "daß die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 18, 241, 254, 255 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63]im Anschluß an BVerfGE 3, 377, 381 [BVerfG 29.04.1954 - 1 BvR 328/52]; 4, 331, 346; 10, 200, 216; 14, 56, 69) [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; so etwa dann, wenn der weisungsgebundene Beamte, obwohl selbst Partei, Rechtsprechungsaufgaben wahrnimmt (BVerfGE 4, 331, 347). - BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Ärztekammern
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Das Bundesverfassungsgericht hat für das Verhältnis zwischen Rechtsprechung und Verwaltung mehrfach ausgesprochen, daß - abgesehen von der organisatorischen Trennung der Gerichte von den Verwaltungsbehörden - die richterliche Neutralität auch persönlich gesichert sein müsse; eine "zu enge personelle Verzahnung" verstoße gegen den Grundsatz, "daß die richterliche Tätigkeit von einem nicht beteiligten Dritten ausgeübt wird" (BVerfGE 18, 241, 254, 255 [BVerfG 24.11.1964 - 2 BvL 19/63]im Anschluß an BVerfGE 3, 377, 381 [BVerfG 29.04.1954 - 1 BvR 328/52]; 4, 331, 346; 10, 200, 216; 14, 56, 69) [BVerfG 09.05.1962 - 2 BvL 13/60]; so etwa dann, wenn der weisungsgebundene Beamte, obwohl selbst Partei, Rechtsprechungsaufgaben wahrnimmt (BVerfGE 4, 331, 347). - BVerwG, 19.10.1955 - V C 259.54
Keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat: Bürgermeister - Bundestagsabgeordneter …
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Die Wählbarkeit eines Richters ist nach Art. 137 Abs. 1 GG nur beschränkbar ; es hätte dieser Vorschrift nicht bedurft, wenn nach Auffassung des Verfassungsgebers das passive Wahlrecht wegen der Unvereinbarkeit von Richteramt und Mandat ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwGE 4, 1, 2) [BVerwG 19.10.1955 - V C 259/54]. - BGH, 13.03.1959 - 4 StR 29/59
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Der Angeklagte wurde nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt; die bei Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB mögliche Strafmilderung schafft keinen anderen Tatbestand (ebenso BGH LM StPO § 265 Nr. 17 = NJW 1959, 996 Nr. 18 zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH NJW 1955, 31 Nr. 20 zu § 157 StGB; Urteil vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB). - BGH, 10.07.1962 - 5 StR 207/62
Annahme eines unter mildernden Umständen begangenen Totschlags trotz fehlender …
Auszug aus BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Der Angeklagte wurde nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt; die bei Anwendung des § 51 Abs. 2 StGB mögliche Strafmilderung schafft keinen anderen Tatbestand (ebenso BGH LM StPO § 265 Nr. 17 = NJW 1959, 996 Nr. 18 zu § 266 Abs. 2 StGB; BGH NJW 1955, 31 Nr. 20 zu § 157 StGB; Urteil vom 10. Juli 1962 - 5 StR 207/62 - zu § 213 StGB).
- BGH, 30.06.1987 - 1 StR 242/87
Hinweispflicht bei Verneinung erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit
Soweit die Strafkammer annimmt, daß die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht eingeschränkt war, ist dieser nicht aus einem anderen als dem im Eröffnungsbeschluß zugrunde gelegten Strafgesetz verurteilt worden: Die bei Anwendung des § 21 StGB mögliche Milderung des Strafrahmens nach § 49 Abs. 1 StGB schafft nicht einen anderen Tatbestand, auf den gemäß § 265 Abs. 1 StPO hingewiesen werden müßte (BGH, Urt. vom 13. Februar 1968 - 1 StR 613/67 - zu § 51 Abs. 2 StGB aF). - BGH, 03.03.1971 - 2 StR 589/70
Vorliegen eines Vermögensschadens beim Eingehungsbetrug
Dieser wirtschaftliche Nachteil kann nach den besonderen Umständen des Einzelfalls trotz abstrakter Gleichwertigkeit der vereinbarten Verpflichtungen angenommen werden (vgl. u.a. RGSt 16, 1; BGHSt 3, 99; 16, 321 [BGH 21.11.1961 - 1 StR 442/61]; 22, 88) [BGH 13.02.1968 - 1 StR 613/67].